Freitag, 8. März 2024

Barrierefreie Webseiten gestalten und 5.000 Euro für die Webseiten geschenkt bekommen.

Moin und Ahoi, werte Freunde des Upcyclings und der Nachhaltigkeit,

habt Ihr schon einmal etwas von barrierefreien Webseiten gehört oder gelesen? Oder dass es ein Gesetz dafür gibt? Dann ist das jetzt vielleicht nicht ganz unwichtig: Ab Mitte 2025 gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das extra dafür verabschiedete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmten Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Beschäftigten oder weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz) sind vom Gesetz teilweise ausgenommen.

Jetzt werden vielleicht einige von Euch sagen, „Das betrifft mich also nicht“.

Der Gesetzgeber sagt aber Folgendes: Wer über eine Website elektronische Dienstleistungen anbietet – etwa eCommerce oder die Kontaktaufnahme für ein Kundengespräch –, ist dazu verpflichtet, die Website barrierefrei im Sinne des Gesetzes zu gestalten. Derzeit sind nach Angaben der Sozialverbände ca. 96 % der Webseiten mit den entsprechend angebotenen eCommerce-Leistungen nicht barrierefrei.

Ich erfuhr davon, als ich für meinen Verein (Vereine sollten das natürlich auch umsetzen) bei der Suche nach Sponsoren auf einen Experten getroffen bin, der mich im Gespräch darauf aufmerksam machte.


Summer Shamma hat eine Digitalagentur und ist unter anderem auch für solche Maßnahmen der kompetente Ansprechpartner. Er informierte mich darüber, dass diese Maßnahme zum Umbau mit öffentlichen Geldern gefördert wird und zwar bis zu 100 % der Leistungen, doch mit maximal 5.000,– Euro. Das ist es mir wert, Euch hier einfach den Link beizufügen. Selbst wenn es z. B. für euer Unternehmen auf Grund der „Kleinstunternehmensregelung“ nicht zutreffen sollte, seid Ihr bestimmt irgendwo in einem Verein tätig oder Mitglied. Und Vereine können, sofern sie gemeinnützig sind, die Förderung in Höhe von bis zu 5.000,– Euro erhalten.

Hier mal die Kontaktdaten:
Herr Summer Shamma (Geschäftsführer/Inhaber)
Bahnhofstr. 18
25764 Wesselburen
Tel.: 04833-605 1000 (Mo-Fr.: 9-18 Uhr)
Mail: info@shamma.de
Web: shamma.de

Ansonsten werde ich mich auf den Weg machen, bis dahin meine Seiten „barrierefrei“ zu gestalten. Ich bin selbst gespannt auf dieses Projekt. Meine Vereinsoberen habe ich selbstverständlich auch gleich angesprochen.

Bis bald und fette Beute euch allen.